Fachanwaltskanzlei

  Sven Koch

 

Fachanwalt Medizinrecht

Mein Vater war über 35 Jahre Vorsitzender des Wittener Ärztevereins, ist weiterhin ärztlich tätig und bekleidet eine Vielzahl von Positionen im Gesundheitswesen. Daher habe ich mich auch bereits sehr früh auf diesen Bereich mit konzentriert. Im Jahre 2009 wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Hamm die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht verliehen. Voraussetzung war dafür neben den normalen anwaltlichen Kenntnissen die Teilnahme an einem medizinrechtlichen Lehrgang mit 120 Stunden sowie die erfolgreiche Absolvierung von drei schriftlichen Leistungskontrollen. Weiterhin waren mindestens 60 Fälle, davon mindestens 15 rechtsförmliche Verfahren, gegenüber der Anwaltskammer nachzuweisen. Weiterhin absolviere ich auch in diesem Bereich jährlich mindestens drei Fortbildungsveranstaltungen.


Wesentlicher Bereich des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht bei der Verletzung von Aufklärungspflichten oder ärztlichen Behandlungsfehlern. Hier werden sowohl die Haftung dem Grunde nach als auch die jeweils daraus resultierenden Ansprüche wie Schmerzensgeldansprüche, fiktive Haushaltsführungskosten, Rentenansprüche etc. bearbeitet.


Ebenfalls werden Ärzte im strafrechtlichen Verfahren oder Zulassungsverfahren betreut. Ein weiteres Tätigkeitsfeld im Bereich des Medizinrechts ist auch die Erstellung und Überprüfung von Gemeinschaftspraxis- und Praxiskooperationsverträgen. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Qualitätsgemeinschaft Wittener Ärzte. Diese unterstützt uns bei der medizintechnischen Überprüfung der jeweiligen rechtlichen Tatbestände. Bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Fragen im medizinrechtlichen Bereich besteht eine enge Kooperation mit einer im Sozialrecht spezialisierten Kollegin.