Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Als weiterer Tätigkeitsschwerpunkt wird hier der Bereich des Arbeitsrechtes behandelt. Hier insbesondere das Individualarbeitsrecht einschließlich der Geltendmachung von Lohnansprüchen, Abmahnungen oder die Abwehr von Kündigungsschutzklagen. Hier werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten. Wichtiger Bestandteil ist auch im Falle der Vertretung von Arbeitnehmern die Absicherung der Verfahrenskosten durch etwaige Prozesskostenhilfe, -anträge oder Deckungsanfragen bei einer bestimmten Rechtsschutzversicherung.
Ein weiterer Schwerpunkt besteht in dem außergerichtlichen und gerichtlichen Aushandeln eines Abfindungsvergleichs zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
