Fachanwaltskanzlei

  Sven Koch

 

Fachanwalt Strafrecht - Spezialbereich Opferhilfe

Im Bereich des Strafrechts wurde der Opferschutz in der Vergangenheit erheblich vernachlässigt. In der jüngeren Vergangenheit wurde hier seitens des Gesetzgebers nachgebessert und es erfolgte auch eine weitere Spezialisierung auf diesem Gebiet. Im Rahmen der Opferhilfe trete ich regelmäßig als Nebenkläger in Strafverfahren auf, um auch die Rechte der Opfer in diesen Verfahren ausreichend zu berücksichtigen. In diesen Verfahren können teilweise im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens bereits materielle Schäden oder Schmerzensgeldansprüche aus den jeweiligen Taten mit geltend gemacht werden. Ebenfalls wird dafür Sorge getragen, dass die notwendigen Kosten soweit möglich durch eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse übernommen werden. Im Rahmen des Opferschutzes werden im Wesentlichen Opfer von Körperverletzungsdelikten, Opfer von Sexualdelikten, Opfer häuslicher Gewalt oder Angehörige bei Tötungsdelikten vertreten. Neben der Vertretung im Strafverfahren werden die Opfer im öffentlich-rechtlichen Bereich hinsichtlich möglicher Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz oder auch im zivilrechtlichen Bereich hinsichtlich möglicher Ansprüche gegen den Täter vertreten. Es bestehen regelmäßige Kontakte mit dem Weissen Ring.